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Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Art und Umfang der Leistung
Die Firma Pure Cleaning GbR verpflichtet sich, die vertraglich zu erbringender Leistung sach- und fachgerecht auszuführen. Die Reinigungsarbeiten werden grundsätzlich an normalen Arbeitstagen (außer Feiertagen) durchgeführt. Abweichungen hiervon bedürfen besonderer schriftlicher Vereinbarungen.
Nach Beendigung der Reinigungsarbeiten außerhalb der Geschäftszeiten des Auftraggebers schließt die Firma Pure Cleaning GbR Fenster und Türen ab und schaltet die Beleuchtung aus, soweit nicht anders vereinbart.
§ 2 Reinigungspersonal
Die Firma Pure Cleaning GbR stellt die erforderlichen Arbeitskräfte. Es wird nur fachlich geeignetes und zuverlässiges Personal eingesetzt. Für angepasste Arbeitskleidung sorgt die Firma Pure Cleaning GbR.
Ausländisches Personal darf nur eingesetzt werden, wenn eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung vorliegt. Das eingesetzte Personal wird durch die Objektleiter der Firma Pure Cleaning GbR überwacht und erhält seine Anweisungen auch von diesen.
§ 3 Reinigungsmittel, Geräte und Objekteinweisung
Die Firma Pure Cleaning GbR stellt die für die Reinigungsarbeiten erforderlichen Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel in ausreichender Menge auf ihre Kosten zur Verfügung. Für alle Arbeiten werden nur hochwertige formaldehydfreie Reinigungsmittel verwendet. Ätzende und säurehaltige Mittel dürfen - mit Ausnahme für Toiletten - nicht verwendet werden. PVC-Böden sind mit antistatischen und rutschfesten Mitteln zu reinigen. Der Auftraggeber stellt das zur Reinigung notwendige Wasser, Strom, Papier- und Mülltonnen, Handtücher und Toilettenpapier sowie einen für die Unterbringung der Hilfsmittel (Material, Maschinen, Geräte) verschließbaren Raum, Schrank o.ä. zur Verfügung und übernimmt dafür die Kosten.
Vor der Tätigkeitsaufnahe durch die Pure Cleaning GbR ist der Auftraggeber verpflichtet, die Mitarbeiter von Pure Cleaning GbR in das zu reinigende Objekt einzuweisen und auf mögliche Gefahrenquellen ausdrücklich hinzuwiesen und sämtliche erforderlichen Schlüssel (Schlüssel 3-fach) zu übergeben. Für Schlüsselverluste und für vorsätzliche oder fahrlässig durch das Personal von Pure Cleaning GbR herbeigeführte Schlüsselbeschädigung haftet die Pure Cleaning GbR im Rahmen des §12.
Erfolgt eine Einweisung - gleich aus welchen Gründen – nicht, so kann der Auftraggeber bei eventuellen Fehlleistungen und Schäden, die auf mangelnde Unterrichtung zurückzuführen sind, Pure Cleaning GbR nicht schadenspflichtig machen.
Pure Cleaning GbR wird es gestattet, innerhalb des betreuten Objektes für Mitarbeiter, Bewohner und Besucher kenntlich, ein Firmenschild anzubringen, aus dem ersichtlich ist dass das Objekt von Pure Cleaning GbR gereinigt wird. Die Kosten hierfür werden von Pure Cleaning GbR übernommen.
§ 4 Aufenthaltsräume
Der Auftraggeber verpflichtet sich, geeignete Räume für das Personal der Firma Pure Cleaning GbR kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die Firma Pure Cleaning GbR sorgt dafür, dass bei der Benutzung der Räume sowie bei der Begehung des Objektes alle gesetzlichen und behördlichen Auflagen eingehalten werden.
§ 5 Gewährleistung/Auftrages Erfüllung
Die Werkleistungen der Firma Pure Cleaning GbR gelten als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich, spätestens binnen 24 Stunden schriftlich und mündlich begründete Einwendungen erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels muss dabei genau beschrieben werden.
Im Falle einer nicht vertragsgemäßen Erfüllung hat der Auftraggeber unbeschadet der Vorschrift des § 281 Abs. 2 BGB der Firma Pure Cleaning GbR eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen.
Bei einmaligen Werkleistungen (z.B. Bauendreinigung) erfolgt die Abnahme – ggf. auch abschnittsweise – spätestens 24 Stunden nach schriftlicher Meldung der Fertigstellung durch die Firma
Pure Cleaning GbR. Kommt der Auftraggeber der Aufforderung zur Abnahme nicht nach, gilt das Werk als abgenommen. Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigt Mängel beanstandet, so ist die Firma Pure Cleaning GbR zur Nacherfüllung verpflichtet.
Für Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und Gegenstände nicht an die Firma Pure Cleaning GbR weitergegeben hat, wird keine Gewährleistung übernommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keine ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu reinigenden Flächen trifft.
§ 6 Schlüssel- und Notfallvorschriften
Die für den Dienst notwendigen Schlüssel sind vom Auftraggeber rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung zu stellen. Für Schlüsselverluste und für vorsätzlich oder fahrlässig durch das Personal der Firma Pure Cleaning GbR herbeigeführte Schlüsselbeschädigungen haftet die Firma Pure Cleaning GbR im Rahmen des §12.
§ 7 Ausführung durch andere Unternehmen
Die Firma Pure Cleaning GbR ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen anderer Unternehmen zu bedienen.
§ 8 Zeiterfassung
Die Zeiterfassung der Mitarbeiter der Pure Cleaning GbR Erfolg ausschließlich durch sich im Objekt befindliche Stundenzettel, die durch die Mitarbeiter selbständig ausgefüllt und täglich unterschrieben werden. Eine Erfassung durch den Kunden wird ausdrücklich ausgeschlossen da es sich hier nicht um eine Arbeitnehmerüberlassung handelt.
§ 9 Unterbrechung der Reinigung
Im Kriegs- oder Streikfall, bei Unruhen und anderen Fällen höherer Gewalt kann die Firma Pure Cleaning GbR den Reinigungsdienst, soweit dessen Ausführung unmöglich wird, unterbrechen oder zweckentsprechend umstellen. Im Falle der Unterbrechung ist die Firma Pure Cleaning GbR verpflichtet, das Entgelt entsprechend den ersparten Löhnen für die Zeit der Unterbrechung zu ermäßigen.
§ 10 Nichtzahlung des Entgeltes
Bei Zahlungsverzug ruhen die Reinigungsverpflichtungen der Firma Pure Cleaning GbR nebst deren Haftung, ohne dass der Auftraggeber von der Verpflichtung zur Zahlung für die Vertragszeit oder dem Vertrag überhaupt entbunden ist. Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme der vereinbarten Leistung in Verzug, so kann die Firma Pure Cleaning GbR bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Firma Pure Cleaning GbR bleibt jedoch überlassen, die Höhe ihres Anspruchs nicht im Einzelnen darzulegen und stattdessen als Schadenersatz wegen Nichterfüllung für jede nicht abgenommene Reinigungsstunde 30 % des Stundensatzes zu beanspruchen. Der Auftraggeber hat das Recht, nachzuweisen, dass der Firma Pure Cleaning GbR durch den Abnahmeverzug kein Schaden oder ein Schaden in nur geringerer Höhe entstanden ist.
§ 11 Rechtsnachfolge
Bei Tod des Auftraggebers tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein, es sei denn, dass der Gegenstand des Vertrages hauptsächlich auf die persönlichen Belange des Auftraggebers abgestellt war. Durch Tod, sonstige Rechtsnachfolge oder Rechtsveränderung im Bereich der Firma Pure Cleaning GbR wird der Vertrag nicht berührt.
§ 12 Haftung und Haftungsbegrenzung
Die Firma Pure Cleaning GbR haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren leitenden Angestellten verursacht werden. Beruht die Verursachung auf einfacher Fahrlässigkeit, haftet die Firma Pure Cleaning GbR dem Grunde nach nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt sind. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
§ 13 Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Haftpflichtansprüche unverzüglich schriftlich geltend zu machen.
§ 14 Zahlung des Entgelts
Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
Bei Verträgen mit wiederkehrenden Leistungen im Rahmen eines kontinuierlichen Reinigungsauftrages stellt die Firma Pure Cleaning GbR seine Leistung jeweils zum letzten des laufenden Monats dem Auftraggeber in Rechnung.
Die Firma Pure Cleaning GbR ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Auftraggebers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, wenn die Firma Pure Cleaning GbR den Auftraggeber über die Art der folgenden Verrechnung informiert. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Firma Pure Cleaning GbR berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann
auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Firma Pure Cleaning GbR über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Mahnungen werden dem Auftraggeber mit € 10,00 in Rechnung gestellt. Gerät der Auftraggeber in Verzug, so ist die Firma Pure Cleaning GbR berechtigt, ab dem betreffenden Zeitpunkt Zinsen gemäß § 288 BGB zu berechnen.
Sollten der Firma Pure Cleaning GbR Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, oder sich dieser der Firma Pure Cleaning GbR gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug befindet, oder Schecks nicht eingelöst werden, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig. Die Firma Pure Cleaning GbR ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen und bis zur vollständigen Zahlung keine weiteren Leistungen zu erbringen.
Dem Auftraggeber wird eine Frist von 30 Tagen eingeräumt zur Prüfung der ausgestellten Rechnung durch den Auftragnehmer, ausschlaggebend ist das Datum auf der Rechnung. Nach Ablauf der 30 tägigen Frist werden Beanstandungen die der Auftraggeber anbringt nicht mehr anerkannt und die Rechnung ist vollumfänglich fällig.
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.
Ist das Vertragsverhältnis gekündigt, so ist die Firma Pure Cleaning GbR berechtigt die bis zum Vertragsende geschuldeten Leistungen sofort abzurechnen. In einem solchen Fall ist der Auftraggeber zur Vorausleistung verpflichtet.
Die Firma Pure Cleaning GbR stellt dem Auftraggeber die Rechnungen in Digitaler Form (im *.pdf Format per E-Mail) zur Verfügung, bei zusätzlichem Versand der Rechnung im Original per Postweg fallen für den Auftragnehmer zusätzliche Kosten an (Porto, Mitarbeiter usw) die dem Auftraggeber mit pauschal 10€ in Rechnung gestellt werden.
§ 15 Preisänderung
Die Firma Pure Cleaning GbR kann eine Preisanpassung bei Vorliegen nachfolgender Voraussetzungen vom Auftraggeber verlangen:
1. Ergeben sich nach Abschluss dieses Vertrages tarifliche Lohnänderungen (Erhöhung oder Senkung), andere tarifliche Vereinbarungen (z.B. Arbeitszeitverkürzungen) oder Änderungen bei den Sozialabgaben, die sich unmittelbar auf die Lohn- und/oder Lohnfolgekosten auswirken, so können die im Gebäudereinigungsvertrag unter § 8 vereinbarten Preise auf schriftlichen Antrag und unter Nachweis des Grundes durch die Firma Pure Cleaning GbR geändert werden.
2. Für die Frage, ob und in welchem Umfang eine Lohnänderung vorliegt, ist der zwischen dem Gebäudereiniger-Handwerk des jeweiligen Tarifgebiets und den zuständigen Gewerkschaften abgeschlossene Lohn- und Rahmentarifvertrag maßgebend.
3. Preisänderungen, die aufgrund neu abgeschlossener Tarifverträge vereinbart werden, treten frühestens am Tage in Kraft, der von den Tarifvertragsparteien ausgehandelt worden ist. Anträge, die später als drei Monate nach Abschluss des Tarifvertrages eingehen, können nur vom ersten Tag des Eingangsmonats an berücksichtigt werden. Der Eingang eines Änderungsantrags ist dem Antragsteller unter Angabe des Eingangsdatums schriftlich zu bestätigen; in Zweifelsfällen ist das Datum des Posteingangsstempels entscheidend.
§ 16 Vertragsbeginn, Vertragskündigung
Der Vertragsbeginn richtet sich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung.
Die Mindestdauer eines Vertrages beläuft sich auf 12 Monate, das Vertragsverhältnis kann nach der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende schriftlich gekündigt werden. Erfolgt eine Kündigung nicht rechtzeitig, so verlängert er sich automatisch um weitere 12 Monate. Die Möglichkeit der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiderseits
nach Maßgabe des § 314 BGB unberührt.
§ 17 Abwerben von Mitarbeitern
Es ist nicht zulässig das der Auftraggeber, Mitarbeiter des Auftragnehmers sowohl aktiv als auch passiv abwirbt außer nach vorangegangener Absprache. Kommt es zu solch einer unrechtmäßigen Abwerbung so ist der Auftragnehmer berechtigt eine Strafe in Höhe von bis zu 6 Monatssalären zu erheben (siehe dazu Gebäudereinigungsvertrag §8 Vergütung).
§ 18 Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten sind die Gerichte am Betriebssitz der Gebäudereinigung Pure Cleaning GbR ausschließlich zuständig.
Stand 15.12.2021
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